Ethi­scher Welt­han­del. Chris­ti­an Fel­ber ist inter­na­tio­nal bekannt gewor­den durch sein Kon­zept der Gemein­wohl­öko­no­mie. Er for­dert eine Rück­be­sin­nung auf das Ziel der Öko­no­mie, das nicht in der Geld­ver­meh­rung lie­ge, son­dern im Gemein­wohl. Was liegt näher, als die Unter­neh­men dazu zu ver­pflich­ten, eine Gemein­wohl­bi­lanz zu erstel­len? Dies dient zum einen der Trans­pa­renz und der Infor­miert­heit des Ver­brau­chers, zum ande­ren bie­tet es die Mög­lich­keit, Unter­neh­men in dem Maße von Steu­ern zu ent­las­ten, in dem sie dem Gemein­wohl die­nen und in dem Maße steu­er­lich zu belas­ten, in dem die­se ihrer­seits die Gemein­gü­ter belas­ten und beanspruchen.

Gegen die­ses Kon­zept muss­te zwangs­läu­fig ein­ge­wandt wer­den, dass sei­ne natio­na­le Umset­zung ange­sichts der Glo­ba­li­sie­rung illu­so­risch erschei­nen muss. Des­halb konn­te man gespannt sein, wie Fel­ber sein ethisch anspruchs­vol­les Kon­zept nun in sei­nem Buch „Ethi­scher Welt­han­del“ auf die glo­ba­le Wirt­schaft aus­deh­nen wür­de. Dies gelingt ver­blüf­fend überzeugend.

Zwar wird der Welt­han­del bis­her nicht gera­de nach ethi­schen Prin­zi­pi­en orga­ni­siert, aber es gibt reich­lich völ­ker­recht­lich ver­an­ker­te Rege­lun­gen, die den Welt­han­del fun­die­ren könn­ten: „Men­schen­rech­te, ILO–Arbeitsnormen, glo­ba­ler Kli­ma­schutz, Schutz der kul­tu­rel­len und bio­lo­gi­schen Viel­falt, Schutz der indi­ge­nen Bevöl­ke­run­gen, Abkom­men gegen Bestechung und Kor­rup­ti­on und ande­re. … Anstatt eben die­se Zie­le durch Frei­han­dels­ab­kom­men sys­te­ma­tisch zu gefähr­den und mit ihnen in Kon­flikt zu brin­gen, könn­te das Han­dels­sys­tem … als Mit­tel gestal­tet wer­den, um die­se Zie­le zu för­dern und effek­ti­ver zu errei­chen als heu­te.“ Auf die­sem Weg waren die Staa­ten bereits unter­wegs, als sie 1964 eine Orga­ni­sa­ti­on „für die Rege­lung des glo­ba­len Han­dels inner­halb der Ver­ein­ten Natio­nen“ grün­de­ten: die UNCTAD (United Nati­ons Con­fe­rence on Trade and Development).

Fel­ber kon­sta­tiert jedoch, dass die UNCTAD von den rei­chen Län­dern „aufs poli­ti­sche Abstell­gleis“ gestellt wur­de, um in der WTO seit 1995 den Frei­han­del frei von jeder Rück­sicht auf Men­schen­rech­te, Öko­lo­gie oder kul­tu­rel­le Viel­falt beför­dern zu kön­nen. Zwar herrscht auch in der WTO inzwi­schen Still­stand „wenn auch auf viel zu hohem und schäd­li­chem Niveau eines fest­ge­zurr­ten Zwangs­han­dels“. Aber statt in „den Hafen der UNO zurück­zu­keh­ren …, setz­ten die Indus­trie­län­der auf bila­te­ra­le und plu­ri­la­te­ra­le (regio­na­le) Han­dels- und Investitionsschutzabkommen.“

Fel­bers Buch lässt damit auch als fun­dier­te Kri­tik an TTIP und Co lesen. In 12 Abschnit­ten legt er sou­ve­rän und mit­un­ter auch süf­fi­sant Män­gel, Kurz­schlüs­se und Frag­wür­dig­kei­ten des Frei­han­dels­kon­zepts dar. So führt er vor, wie die eng­li­sche und US-ame­ri­ka­ni­sche Wirt­schaft stark wur­den in Zei­ten, in denen sie Pro­tek­tio­nis­mus prak­ti­zier­ten. Dabei betont Fel­ber, dass es eben nicht nur Pro­tek­tio­nis­mus und Frei­han­del gibt, son­dern höhe­re oder nied­ri­ge­re Zöl­le ein Instru­ment der Wirt­schafts­steue­rung sei­en. Das „Zoll­bas­hing“ sei „geschichts­ver­ges­sen“: „Zöl­le haben sämt­li­che Indus­trie­län­der durch die letz­ten Jahr­hun­der­te in Wel­len treu beglei­tet“.  Um einen Wett­be­werb nach unten bei den Arbeits­be­din­gun­gen zu ver­hin­dern, könn­ten etwa je Kern­ar­beits­norm der ILO 3% Zoll­auf­schlag erho­ben wer­den (bei 8 Kern­ar­beits­nor­men also bis zu 24%). So könn­ten Zöl­le in den Dienst des ethi­schen Welt­han­dels gestellt werden.

„Ohne ethi­sche Schutz­zöl­le“, argu­men­tiert Fel­ber, kön­nen sich inter­na­tio­na­le Kon­zer­ne „den Stand­ort mit den nied­rigs­ten Steuer‑, Umwelt‑, Sozial‑, Gesund­heits- und Men­schen­rechts­stan­dards kos­ten­los aus­su­chen.“ Wer, außer – viel­leicht – den Anteils­eig­nern, will das?

Sicher ist völ­lig offen, was von Fel­bers Vor­schlä­gen Ein­gang in inter­na­tio­na­le Ver­ein­ba­run­gen oder staat­li­che Beschlüs­se fin­det, wobei bemer­kens­wert ist, dass es im Wirt­schafts­part­ner­schafts­ab­kom­men der EU mit afri­ka­ni­schen Län­dern sehr wohl eine Aus­nah­me­klau­sel im Fall der Ver­let­zung von Men­schen­rech­ten gibt. Es wäre „rech­tens und kohä­rent“, wenn sich eine ent­spre­chen­de Klau­sel auch im Abkom­men mit den USA fände.

Dass ethi­sche Betrach­tun­gen kein Luxus sind, son­dern Fair­ness und Moral an der Wur­zel des mensch­li­chen Zusam­men­le­bens und ‑arbei­tens, des mensch­li­chen Han­delns und eben auch Han­dels zu ste­hen haben, wird durch Fel­bers Buch wie­der deutlich.

Nach der Lek­tü­re dürf­te sich der Leser etwas befreit füh­len von den „Sach­zwän­gen der Wirt­schaft“ und sich klar­ge­macht haben, dass es ver­nünf­ti­ger­wei­se Sinn des Wirt­schaf­tens ist, dem Men­schen zu die­nen und nicht umgekehrt.

Chris­ti­an Fel­ber: Ethi­scher Welt­han­del. Alter­na­ti­ven zu TTIP, WTO & Co, Deu­ti­cke im Paul Zsol­nay Ver­lag, Wien 2017.

Unbe­la­de­nes Fracht­schiff an der nie­der­län­di­schen Küste