Während die ausgleichende Gerechtigkeit als Intuition zwischen zwei Personen (oder Gruppen) wirksam ist, kommt bei der Verteilungsgerechtigkeit eine Autorität, Macht, Organisation etc. ins Spiel, die die Verteilung vornimmt. Auch bei dieser Form von Gerechtigkeit gibt es die starke Intuition, dass die Verteilung auf Gleichbehandlung beruhen sollte. Allerdings können sich hier zwei weitere Gesichtspunkte, Kriterien geltend machen: Leistung und Bedürftigkeit.
II Verteilungsgerechtigkeit – Distributive Gerechtigkeit
- Für die Orientierung an Gleichheit spricht unsere Intuition, dass wir im bilateralen Geben und Nehmen auch Gleichgewicht anstreben. Darüber hinaus wird in ursprünglichen Kulturen das Wirgefühl stark gewesen sein und das Solidaritätsempfinden spricht ebenfalls für Gleichbehandlung.
- Für die Orientierung an Leistung spricht zum einen auch eine Art Gleichheitsgedanke: Mühen und Erfolg entsprechen sich oft und der Schluss liegt nahe, dass sie sich auch entsprechen sollten. Zum anderen steht es bis zu einem gewissen Grad jedem frei, von mehr Mühe auch zu profitieren. Das natürliche egoistische Bedürfnis nach Freiheit von der Rücksicht auf andere tendiert in diese Richtung.
- Für die Orientierung an der Bedürftigkeit schließlich spricht, dass Mitgefühl zum Trösten und zur Hilfeleistung motiviert, z.B. dem Genesenden kräftigende Nahrung zukommen zu lassen. Auch hier ist der Gleichgewichtsgedanke involviert: Das Leiden soll „kompensiert“ werden.
Diese drei Pole bilden sozusagen ein Kräftefeld, wobei selten ein Aspekt völlig irrelevant ist. Das Wahlrecht hat sich zunehmend am Kriterium der Gleichheit orientiert: das freie allgemeine Wahlen. Andererseits müssen Kinder und Jugendliche erst ein gewisses Alter erreichen und Zugewanderte erst die Einbürgerung „schaffen“.

Das Werk von Amartya Sen durchzieht der Leitgedanke, dass wir in ethisch-moralischen Fragen oft nicht zu eindeutigen Antworten kommen und doch oft sehr klar sagen können, was schreiend ungerecht und was deutlich gerechter ist.
Dafür, dass es verschiedene gut begründete Ansprüche bei Verteilungsprozessen geben kann, führt Sen als Beispiel drei Kinder an, die sich um eine Flöte streiten.[1] Anna sagt, dass sie unbestritten die einzige ist, die sie spielen kann. Schon möchte man ihr den Zuschlag geben, da wendet Bob ein, er habe überhaupt kein anderes Spielzeug und man ist von Mitleid erfüllt, woraufhin Carla sagt, dass sie aber die Flöte in mühsamer Arbeit angefertigt hat. Zwei der Kinder können also eine besondere Leistung geltend machen, während Bob besonders bedürftig erscheint. Natürlich stellt sich die Frage, ob Anna nicht Bob und Carla Flöte spielen beibringen kann und Carla zwei weitere Flöten fertigt etc., so dass auch dem Prinzip der Gleichheit Rechnung getragen wird. Entscheidend ist, dass alle drei Kriterien stark sind. Es braucht Abwägungsprozesse, um einen erträglichen Kompromiss zu finden oder auch kreative Ideen, um alle zufriedenzustellen oder gar sich über die entstehenden Gemeinsamkeiten freuen zu können.
Gerecht geht es zu, wenn bei einer Verteilung die Kriterien der Gleichheit, der Leistung und der Bedürftigkeit zu ihrem (relativen) Recht kommen.
[1] Vgl. Amartya Sen: The idea of justice, London 2010, S.13, 201, 297 und 396. Das Flötenbeispiel, das Sen in seinem Buch immer wieder aufgreift, wird hier leicht verändert wiedergegeben.



